• Rechtliche Betreuung SKM Herne

Rechtliche Betreuung

Sichert Menschenrechte

Rechtliche Betreuung

Gesetzliche Betreuungen nach dem BTG

Eine rechtliche – oder auch: gesetzliche – Betreuung kann eingerichtet werden, wenn eine Krankheit oder Behinderung dazu führt, dass ein Mensch seine rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbständig wahrnehmen kann.

Das Leben birgt für jeden Risiken, hilfsbedürftig zu werden. Sei es durch Alter, Krankheit oder Behinderung. Betreuung bedeutet, die Rechte und Interessen eines Menschen zu vertreten, wenn dieser es selbst nicht mehr vermag.

Durch das örtliche Amtsgericht erfolgt die Bestellung als Betreuer.

Durch das örtliche Amtsgericht erfolgt die Bestellung als Betreuer.

Betreuer unterstützen

Der persönliche Kontakt stellt die Basis für die Betreuertätigkeit dar.

  • Geldangelegenheiten
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Fragen der Gesundheit

Wer wird betreut?

Jeder Mensch kann durch bestimmte Lebensumstände in eine Situation geraten, in der Unterstützung benötigt wird.

Die Eigenständigkeit bleibt erhalten

Und: auch wenn eine Betreuung besteht, bleibt der Betroffene selbst handlungsberechtigt, kann seine Angelegenheiten also auch weiterhin mitgestalten.

Leistungsübersicht

Unsere Hilfeleistungen für Sie

Wir leisten kompetente und wirksame Hilfe bei:

  • finanziellen Dingen
  • Behördenangelegenheiten
  • Sorge für Gesundheit und Pflege
  • allem rund um Wohnung, Haus oder Heim
  • vertraglichen und rechtlichen Angelegenheiten

Die Hilfeleistungen sind unabhängig von Konfession, Geschlecht und Nationalität.

Wir informieren und unterstützen Sie

  • in allen Fragen rund um gesetzliche Betreuung
  • zu Möglichkeiten der Vorsorge wie Vollmachten und Verfügungen
  • bei Übernahme und Führung einer ehrenamtlichen Betreuung

Kontakt

Hier finden Sie uns:

Geschäftsstelle 1

Montag, Mittwoch, Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr
(und nach Vereinbarung)

Geschäftsstelle 2

Montag, Mittwoch, Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr
(und nach Vereinbarung)

Weitere Hilfen und Angebote