Rechtliche Betreuung
Gesetzliche Betreuungen nach dem BTG
Eine rechtliche – oder auch: gesetzliche – Betreuung kann eingerichtet werden, wenn eine Krankheit oder Behinderung dazu führt, dass ein Mensch seine rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbständig wahrnehmen kann.
Das Leben birgt für jeden Risiken, hilfsbedürftig zu werden. Sei es durch Alter, Krankheit oder Behinderung. Betreuung bedeutet, die Rechte und Interessen eines Menschen zu vertreten, wenn dieser es selbst nicht mehr vermag.
Durch das örtliche Amtsgericht erfolgt die Bestellung als Betreuer.
Durch das örtliche Amtsgericht erfolgt die Bestellung als Betreuer.
Betreuer unterstützen
Der persönliche Kontakt stellt die Basis für die Betreuertätigkeit dar.
- Geldangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
- Fragen der Gesundheit
Wer wird betreut?
Jeder Mensch kann durch bestimmte Lebensumstände in eine Situation geraten, in der Unterstützung benötigt wird.
Leistungsübersicht
Unsere Hilfeleistungen für Sie
Wir bieten Hilfen
Wir leisten kompetente und wirksame Hilfe bei:
- finanziellen Dingen
- Behördenangelegenheiten
- Sorge für Gesundheit und Pflege
- allem rund um Wohnung, Haus oder Heim
- vertraglichen und rechtlichen Angelegenheiten
Die Hilfeleistungen sind unabhängig von Konfession, Geschlecht und Nationalität.
Konkrete Hilfe für Sie
Wir informieren und unterstützen Sie
- in allen Fragen rund um gesetzliche Betreuung
- zu Möglichkeiten der Vorsorge wie Vollmachten und Verfügungen
- bei Übernahme und Führung einer ehrenamtlichen Betreuung
Mitarbeiter gesetzliche Betreuungen
Kontakt
Hier finden Sie uns:
Geschäftsstelle 1
- Schulstr. 16, 44623 Herne
- 02323 – 960 44 69
- info@skm-herne.de
- Telefax: 02323 – 960 44 11
Montag, Mittwoch, Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Geschäftsstelle 2
- Wilhelm-Busch-Str.9 44627 Herne
- 02323 – 961 081
- info@skm-herne.de
- Telefax: 02323 – 961 082
Montag, Mittwoch, Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr
(und nach Vereinbarung)